Die Auswahlkriterien sind z.B.:

  • Leistet das zu prämierende Handeln einen wesentlichen Beitrag zur Erleichterung und  Verbesserung der Lebens- und Arbeitswelt von Familien in Leipzig
  • Regt das zu prämierende Handeln wesentlich dazu an, mit Kindern gern in Leipzig zu wohnen oder sich für ein Leben mit Kindern zu entscheiden?
  • Ist das zu prämierende Handeln nachahmbar und entfaltet es durch Bekanntmachung eine Vorbildwirkung?
  • Gibt das zu prämierende Handeln Impulse für weitere familienfreundliche Entwicklungen (z.B. durch Originalität oder Schlüsselfunktion)?
  • Geht das zu prämierende Handeln über das allgemein übliche Engagement hinaus?
  • Wird das zu prämierende Handeln auch von Kindern als familienfreundlich eingeschätzt (Votum der Kinderjury)?

 

Ausschlusskriterium:

  • Prämierung eines Selbstvorschlags
  • Prämierung bisher noch nicht umgesetzter Ideen