Die Auswahlkriterien sind z.B.:
- Leistet das zu prämierende Handeln einen wesentlichen Beitrag zur Erleichterung und Verbesserung der Lebens- und Arbeitswelt von Familien in Leipzig
- Regt das zu prämierende Handeln wesentlich dazu an, mit Kindern gern in Leipzig zu wohnen oder sich für ein Leben mit Kindern zu entscheiden?
- Ist das zu prämierende Handeln nachahmbar und entfaltet es durch Bekanntmachung eine Vorbildwirkung?
- Gibt das zu prämierende Handeln Impulse für weitere familienfreundliche Entwicklungen (z.B. durch Originalität oder Schlüsselfunktion)?
- Geht das zu prämierende Handeln über das allgemein übliche Engagement hinaus?
- Wird das zu prämierende Handeln auch von Kindern als familienfreundlich eingeschätzt (Votum der Kinderjury)?
Ausschlusskriterium:
- Prämierung eines Selbstvorschlags
- Prämierung bisher noch nicht umgesetzter Ideen